Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Branchentabelle

AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Kalk-, Gips- und Kreideindustrie: 45 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 33 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
45
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)17
mittel (6 bis 12 Jahre)22
lang (ab 13 Jahre)6

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
1.1Betriebsgebäude im Steinbruch und Produktionsbereich20 Jahre5 %Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
1.2Lager- und Werkstattgebäude25 Jahre4 %Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
1.3Schuppen und andere Behelfsbauten5 Jahre20 %Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
1.4  Fahrbahnen und Platzbefestigungen
1.4.1  in Beton, Asphalt, Pflaster u. Platten8 Jahre12 %Fahrbahnen und Platzbefestigungen
1.4.2  bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich6 Jahre17 %Fahrbahnen und Platzbefestigungen
1.4.3  in Kies, Schotter u. Schlacken (oh. schwere Packlage)4 Jahre25 %Fahrbahnen und Platzbefestigungen
1.5  Brücken
1.5.1  befahrbar33 Jahre3 %Brücken
1.5.2  nicht befahrbar15 Jahre7 %Brücken
1.5.3  aus Holz5 Jahre20 %Brücken
1.6Sonstige Bauwerke (z.B. Stützmauern, Rampen, Bunker)15 Jahre7 %Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
1.7Umzäunungen (Holz, Draht) im Abbaugelände5 Jahre20 %Bauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich
2Krafterzeugungs- und -verteilungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen und
2.1  Elektroanlagen, Freileitungen, Erdkabel, Schaltanlagen und Transformatoren
2.1.1  im Steinbruch u. Aufbereitungsbereich8 Jahre12 %Elektroanlagen, Freileitungen, Erdkabel, Schaltanlagen und Transformatoren
2.1.2  im übrigen Produktionsbereich10 Jahre10 %Elektroanlagen, Freileitungen, Erdkabel, Schaltanlagen und Transformatoren
2.2  Druckluftanlagen
2.2.1  stationär8 Jahre12 %Druckluftanlagen
2.2.2  mobil5 Jahre20 %Druckluftanlagen
2.3Wasserversorgungsanlagen8 Jahre12 %Krafterzeugungs- und -verteilungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen und
2.4Wasserentsorgungsanlagen im Steinbruch u. Produktionsbereich6 Jahre17 %Krafterzeugungs- und -verteilungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen und
2.5Pumpen5 Jahre20 %Krafterzeugungs- und -verteilungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen und
3Rohmaterialgewinnung
3.1  Bagger
3.1.1  allgemein → Bagger6 Jahre17 %Bagger
3.1.2  im Untertagebau4 Jahre25 %Bagger
3.2  Gesteinsbohrmaschinen
3.2.1  allgemein5 Jahre20 %Gesteinsbohrmaschinen
3.2.2  im Untertagebau3 Jahre33 %Gesteinsbohrmaschinen
3.3Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte (nur im Steinbruch)3 Jahre33 %Rohmaterialgewinnung
4Aufbereitung
4.1  Brecher (z.B. Backen-, Hammer-, Kreisel- u. Prallbrecher) u. Brecheranlagen
4.1.1  bei Verarbeitung v. Kalk u. Dolomit8 Jahre12 %Brecher (z.B. Backen-, Hammer-, Kreisel- u. Prallbrecher) u. Brecheranlagen
4.1.2  bei Verarbeitung von sonstigem Gestein (z.B. Gips- und Kreidegestein)10 Jahre10 %Brecher (z.B. Backen-, Hammer-, Kreisel- u. Prallbrecher) u. Brecheranlagen
4.2Fahrbare Brecheranlagen7 Jahre14 %Aufbereitung
4.3Klassier- und Waschanlagen (z.B. Schwingsiebe, Siebtrommeln, Schwerterwäschen, Waschtrommeln)4 Jahre25 %Aufbereitung
4.4Bunker6 Jahre17 %Aufbereitung
4.5Transportbänder u. -bandanlagen6 Jahre17 %Aufbereitung
5Brennanlagen
5.1Drehöfen, Schachtöfen, Tunnelöfen, Wärmeöfen10 Jahre10 %Brennanlagen
5.2Autoklaven5 Jahre20 %Brennanlagen
6Veredelungsanlagen
6.1Mahlanlagen und Windsichter (z.B. Hammer-, Rohr-, Schlagkreuz-, Walzen-, Maxecon-, Prall-, Kugelmühlen, Mahltrocknungsanlagen, Trockenkammern, Mischkoller, Windsichter)7 Jahre14 %Veredelungsanlagen
6.2Mischanlagen für Werktrockenmörtel6 Jahre17 %Veredelungsanlagen
6.3Löschanlagen (z.B. Löschschnecken und Löschmaschinen)8 Jahre12 %Veredelungsanlagen
6.4  Verpackungsmaschinen
6.4.1  Packmaschinen7 Jahre14 %Verpackungsmaschinen
6.4.2  Palettierautomaten5 Jahre20 %Verpackungsmaschinen
6.5Entstaubungsanlagen (z.B. Filter- und Absauganlagen, Staubabscheider), soweit selbständig bewertbar4 Jahre25 %Veredelungsanlagen
6.6  Silos
6.6.1  hölzerne6 Jahre17 %Silos
6.6.2  eiserne, stationär8 Jahre12 %Silos
6.6.3  eiserne, mobil4 Jahre25 %Silos
6.7  Betonsilos
6.7.1  bei Lagerung v. Kalk- u. Dolomitgestein12 Jahre8 %Betonsilos
6.7.2  bei Lagerung v. sonstigem Gestein (z.B. Gips- u. Kreidegestein)15 Jahre7 %Betonsilos
7Transportanlagen
7.1Gleislose Spezialtransportwagen (z.B. Kastenkipper, Kastenwagen, Lastkraftwagen und Autoschütter)3 Jahre33 %Transportanlagen
7.2  Gleisgebundene Förderwagen und Lokomotiven (z.B. Gleisanlagen, Normal- und Schmalspur, Weichen, Drehscheiben, Lokomotiven, Förderwagen, Muldenkipper und stationäre Förderanlagen)
7.2.1  im Bruch8 Jahre12 %Gleisgebundene Förderwagen und Lokomotiven (z.B. Gleisanlagen, Normal- und Schmalspur, Weichen, Drehscheiben, Lokomotiven, Förderwagen, Muldenkipper und stationäre Förderanlagen)
7.2.2  im Untertagebetrieb5 Jahre20 %Gleisgebundene Förderwagen und Lokomotiven (z.B. Gleisanlagen, Normal- und Schmalspur, Weichen, Drehscheiben, Lokomotiven, Förderwagen, Muldenkipper und stationäre Förderanlagen)

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Kalk-, Gips- und Kreideindustrie. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551.

Weitere AfA-Tabellen

Alle Tabellen