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afatabelle.de

Methodik: So entstehen die Seiten

Welche Quellen einfließen, wie die Tabellen eingelesen und zusammengeführt werden, wie Titel und Werte zustande kommen und wo die Grenzen liegen.

1. Quellen

Grundlage sind die AfA-Tabellen, die das Bundesministerium der Finanzen auf bundesfinanzministerium.de veröffentlicht: die Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532) und die Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige (Fassungen 1990 bis 2001). Dazu kommen die "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen" (BMF-Schreiben vom 6.12.2001), der Text des Einkommensteuergesetzes (§§ 6, 7, 7g) von gesetze-im-internet.de und die Einkommensteuer-Hinweise zur Nutzungsdauer von Computerhardware. Alle Quellen sind amtliche Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz und auf der Seite Quellen mit Abrufdatum aufgeführt.

2. Einlesen

Jede Tabelle wird als HTML-Seite des Ministeriums abgerufen (Stand 7.9.2026) und zeilenweise eingelesen: Position (Fundstelle oder laufende Nummer), Bezeichnung des Anlageguts, Nutzungsdauer in Jahren und, wo angegeben, linearer AfA-Satz. Gruppenzeilen ohne Nutzungsdauer bleiben als Gliederung erhalten; das alphabetische Register jeder Tabelle liefert zusätzliche Bezeichnungen. Ergebnis sind 104 Tabellen mit 6.587 Positionen. Fehlt in einer Tabelle der AfA-Satz, wird er als 100 geteilt durch die Nutzungsdauer berechnet und gerundet, so wie es die Tabellen selbst tun.

3. Zusammenführen

Positionen mit gleicher Bezeichnung werden zu einer Seite zusammengeführt; jede Seite zeigt alle Einträge mit Tabelle, Position, Nutzungsdauer und AfA-Satz. Unterpositionen, die in der Tabelle nur als Zusatz stehen ("aus Beton" unter "Silobauten"), erhalten den Namen der übergeordneten Position. Für rund 60 häufig gesuchte Güter mit abweichender Alltagsbezeichnung (Laptop, Pkw, Gabelstapler) führt eine Seite unter dem gebräuchlichen Namen die amtlichen Positionen zusammen; die amtliche Bezeichnung steht bei jedem Eintrag. Diese Zuordnung ist redaktionell und auf der jeweiligen Seite kenntlich gemacht.

4. Der Wert oben auf der Seite

Steht ein Anlagegut in der AV-Tabelle, ist deren Wert der Hauptwert. Sonst gilt der Median aller Einträge, und die Seite weist darauf hin, dass der Wert branchengebunden ist. Nach den Vorbemerkungen des Ministeriums geht für Betriebe der jeweiligen Branche die Branchentabelle vor; das steht auf jeder Seite mit mehreren Einträgen.

5. Rechner

Der AfA-Rechner rechnet linear nach § 7 Abs. 1 EStG (Jahresbetrag gleich Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer, im Anschaffungsjahr ein Zwölftel je Monat ab dem Anschaffungsmonat) und degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG in der seit Juli 2025 geltenden Fassung (höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent, Wechsel zur linearen Methode, sobald diese höher ist). Rundungen können von der Buchhaltungssoftware abweichen.

6. Grenzen

  • Die AfA-Tabellen sind teils über 25 Jahre alt. Für Computerhardware und Software hat das Ministerium 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugelassen; das steht auf den betroffenen Seiten. Weitere Abweichungen im Einzelfall sind möglich.
  • Gebäude, immaterielle Güter und Sammelposten stehen nicht in den Tabellen; dafür gibt es Ratgeberartikel mit Gesetzeswortlaut.
  • Die Seite gibt keine Empfehlung, welche Tabelle für einen Betrieb gilt. Das entscheidet die Branchenzugehörigkeit.

7. Prüfung und Korrektur

Nach jedem Aufbau werden alle Seiten maschinell geprüft: Sitemap gleich Seitenbestand, kein doppelter Suchintent, Titel und Beschreibungen gefüllt, Schreibweise. Gemeldete Fehler werden gegen die Quelle geprüft und auf der Seite Korrekturen dokumentiert.