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Nutzungsdauer Lkw (Lastkraftwagen)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 7 Einträge in 7 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

9Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 11 % je Jahr

Für Lkw nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 9 Jahre, 5 Jahre oder 4 Jahre: 9 Jahre in der AV-Tabelle (Position 4.2.3), 5 Jahre in der Tabelle Chemische Industrie, 4 Jahre in der Tabelle Fleischmehlindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnungen: Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper; Lastkraftwagen; LKW. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Lkw (Lastkraftwagen) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)4.2.3Lastkraftwagen, Sattelschlepper, KipperFahrzeuge › Straßenfahrzeuge9 Jahre11 %
Chemische Industrie2.8.3LKWBewegliches Anlagevermögen › Straßenfahrzeuge5 Jahre20 %
Fleischmehlindustrie2.10LastkraftwagenFleischmehlfabriken4 Jahre25 %
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau9.3LkwFuhrpark/Transportgeräte4 Jahre25 %
Schrott- und Abbruchwirtschaft2.10LastkraftwagenAbbruchwirtschaft4 Jahre25 %
Tierkörperbeseitigung Herstellung von tierischen Futtermitteln2.12.Lastkraftwagen4 Jahre25 %
Ziegelindustrie1.5LastkraftwagenLehm- und Tongewinnung5 Jahre20 %

Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 9 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.111,11 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.111,11 €
im 1. Jahr
1.111,11 €
AfA-Satz (exakt)
11,11 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.111,11 €8.888,89 €
20271.111,11 €7.777,78 €
20281.111,11 €6.666,67 €
20291.111,11 €5.555,56 €
20301.111,11 €4.444,44 €
20311.111,11 €3.333,33 €
20321.111,11 €2.222,22 €
20331.111,11 €1.111,11 €
20341.111,11 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 9 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Lkw?

Je nach Tabelle 9 Jahre (AV-Tabelle), 5 Jahre (Chemische Industrie), 4 Jahre (Fleischmehlindustrie). Der Hauptwert von 9 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 11 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Lkw bei 10.000,00 €?

1.111,11 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 9). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 555,56 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Lkw die degressive AfA?

Ja, wenn Lkw als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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