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Ratgeber

AfA-Tabellen richtig lesen: Nutzungsdauer, AfA-Satz, Fundstelle

Was die Spalten der amtlichen AfA-Tabellen bedeuten, wie man die passende Tabelle findet und was gilt, wenn ein Anlagegut in mehreren Tabellen steht.

Gesetzesstand geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Die Spalten der Tabellen

Jede AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums hat dieselbe Struktur: eine Position (in der AV-Tabelle eine gegliederte Fundstelle wie 6.14.3.2, in den Branchentabellen eine laufende Nummer), die Bezeichnung des Anlageguts, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren und in den meisten Branchentabellen den daraus gerundeten linearen AfA-Satz in Prozent. Gruppenzeilen ohne Nutzungsdauer gliedern die Tabelle, etwa "Fahrzeuge" oder "Betriebs- und Geschäftsausstattung".

Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt werden. Das Gesetz formuliert es so:

(1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. …
§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 4 EStGIm Gesetz nachlesen

Welche Tabelle gilt

Es gibt eine Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AV) und rund hundert Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige. Die Vorbemerkungen des Ministeriums vom 6. Dezember 2001 legen die Rangfolge fest:

Die in den AfA-Tabellen angegebene ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle.
Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen, BMF-Schreiben vom 6.12.2001, BStBl I 2001, 860Im Gesetz nachlesen

Praktisch heißt das: Zuerst in der eigenen Branchentabelle nachsehen, dann in der AV-Tabelle. Steht das Gut in keiner, wird die Nutzungsdauer geschätzt; die Tabellenwerte sind laut Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit".

Vom Jahr zum AfA-Satz

Der lineare AfA-Satz ist 100 geteilt durch die Nutzungsdauer, gerundet auf ganze Prozent, so wie die Tabellen ihn ausweisen: 3 Jahre ergeben 33 Prozent, 5 Jahre 20 Prozent, 6 Jahre 17 Prozent, 8 Jahre 13 Prozent, 10 Jahre 10 Prozent, 13 Jahre 8 Prozent. Die Buchhaltung rechnet in der Regel mit dem exakten Bruch, nicht mit dem gerundeten Satz.

NutzungsdauerAfA-Satz (gerundet)AfA je Jahr bei 10.000 €
3 Jahre33 %3.333,33 €
4 Jahre25 %2.500,00 €
5 Jahre20 %2.000,00 €
6 Jahre17 %1.666,67 €
7 Jahre14 %1.428,57 €
8 Jahre13 %1.250,00 €
10 Jahre10 %1.000,00 €
13 Jahre8 %769,23 €
15 Jahre7 %666,67 €
20 Jahre5 %500,00 €
25 Jahre4 %400,00 €
33 Jahre3 %303,03 €

Was die Tabellen nicht regeln

  • Gebäude: feste Prozentsätze nach § 7 Abs. 4 EStG, siehe Gebäude-AfA.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 800 Euro netto Sofortabzug, 250 bis 1.000 Euro Sammelposten, siehe GWG und Sammelposten.
  • Computerhardware und Software: seit 2021 ein Jahr möglich, siehe Computer: ein Jahr.
  • Gebrauchte Güter: die Restnutzungsdauer ist zu schätzen; die Tabelle nennt nur den Wert für neue Güter.
  • Methode: ob linear oder degressiv abgeschrieben wird, regelt § 7 EStG, nicht die Tabelle. Siehe Degressive AfA.

Beispiel

Ein Handwerksbetrieb kauft im März einen Hochdruckreiniger (8 Jahre). Die AV-Tabelle nennt unter Position 6.x für Hochdruckreiniger (Dampf- und Wasser-) 8 Jahre; das Maler- und Lackiererhandwerk hat in seiner Branchentabelle einen eigenen Wert. Ein Malerbetrieb nimmt den Branchenwert, ein Steuerberatungsbüro den AV-Wert. Bei 2.400 Euro Anschaffungskosten und 8 Jahren sind das 300 Euro je volles Jahr, im Kaufjahr 10/12 davon, also 250 Euro.

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