Nutzungsdauer Brücken befahrbar
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
33Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 3 % je Jahr
Für Brücken befahrbar nennt die AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie (Position 1.5.1) 33 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 303,03 € je volles Jahr, linear 3 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Kalk-, Gips- und Kreideindustrie | 1.5.1 | befahrbarBauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich › Brücken | 33 Jahre | 3 % |
Brücken befahrbar steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 33 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.5.1 befahrbar ... 33 (3 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Brücken aus Holz33 Jahre
- Brücken nicht befahrbar15 Jahre
- Fahrbahnen und Platzbefestigungen in Kies, Schotter u. Schlacken (oh. schwere Packlage)4 Jahre
- Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich6 Jahre
- Sonstige Bauwerke (z.B. Stützmauern, Rampen, Bunker)15 Jahre
- Fahrbahnen und Platzbefestigungen in Beton, Asphalt, Pflaster u. Platten8 Jahre
- Umzäunungen (Holz, Draht) im Abbaugelände5 Jahre
- Schuppen und andere Behelfsbauten5 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Brücken befahrbar?
33 Jahre laut AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Position 1.5.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Brücken befahrbar bei 10.000,00 €?
303,03 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 33). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 151,52 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Brücken befahrbar die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.