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afatabelle.de

Nutzungsdauer Kühlschrank

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 3 Einträge in 3 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Kühlschrank nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre, 5 Jahre oder 8 Jahre: 10 Jahre in der AV-Tabelle (Position 7.7), 5 Jahre in der Tabelle Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei, 8 Jahre in der Tabelle Feinmechanische und Optische Industrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnungen: Kühlschränke; Kältemaschinen und Kühlschränke. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Kühlschrank in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)7.7KühlschränkeSonstige Anlagegüter10 Jahre10 %
Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei5.5.10KühlschränkeDruck › Sonstiges5 Jahre20 %
Feinmechanische und Optische Industrie1.5.9Kältemaschinen und KühlschränkeFertigungsbereich Mechanik › Sonstige Anlagen8 Jahre12 %

Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Schränke, Kühl- · Kühlschränke · Kältemaschinen und Kühlschränke · Gefrierschrank · Kühlgerät

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kühlschrank?

Je nach Tabelle 10 Jahre (AV-Tabelle), 5 Jahre (Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei), 8 Jahre (Feinmechanische und Optische Industrie). Der Hauptwert von 10 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kühlschrank bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kühlschrank die degressive AfA?

Ja, wenn Kühlschrank als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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