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Nutzungsdauer Pumpen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 7 Einträge in 7 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

7Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Pumpen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 6 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre, 8 Jahre oder 5 Jahre: 6 Jahre in der Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, 7 Jahre in der Tabelle Brauereien und Mälzereien, 10 Jahre in der Tabelle Chemische Industrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, Fassung vom 22.05.1991, BStBl I 1991, 514geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Pumpen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen3.8PumpenFischereifahrzeuge, Teichkultur, Teichpflege6 Jahre17 %
Brauereien und Mälzereien11.18.2PumpenSonstiges › Anlagen zur Klärung oder Vorbehandlung von Abwasser7 Jahre14 %
Chemische Industrie2.1.10PumpenBewegliches Anlagevermögen › Maschinen, Apparate und maschinelle Einrichtungen aller Art mit Arbeits- und Bedienungsbühnen (einschl. Vorrats- und Lagerbehälter im Produktionsbereich) wie10 Jahre10 %
Erdölgewinnung2.1.2.1PumpenFörderbetrieb › Sondeneinrichtungen › Tiefpumpen m. Antrieb8 Jahre12 %
Feinmechanische und Optische Industrie1.5.8PumpenFertigungsbereich Mechanik › Sonstige Anlagen8 Jahre12 %
Fruchtsaft- und Fruchtweinindustrie1.7PumpenObstverarbeitung5 Jahre20 %
Kalk-, Gips- und Kreideindustrie2.5PumpenKrafterzeugungs- und -verteilungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen und5 Jahre20 %

Pumpen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.428,57 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.428,57 €
im 1. Jahr
1.428,57 €
AfA-Satz (exakt)
14,29 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.428,57 €8.571,43 €
20271.428,57 €7.142,86 €
20281.428,57 €5.714,29 €
20291.428,57 €4.285,71 €
20301.428,57 €2.857,14 €
20311.428,57 €1.428,57 €
20321.428,57 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 7 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 22.05.1991; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Pumpen?

Je nach Tabelle 6 Jahre (Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen), 7 Jahre (Brauereien und Mälzereien), 10 Jahre (Chemische Industrie), 8 Jahre (Erdölgewinnung), 5 Jahre (Fruchtsaft- und Fruchtweinindustrie). Der Hauptwert von 7 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Pumpen bei 10.000,00 €?

1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Pumpen die degressive AfA?

Ja, wenn Pumpen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, BStBl I 1991, 514, Az. IV A 7-S 1551-33/91, S 1551-33/91. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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