Nutzungsdauer Garage, Fertiggarage
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Garage, Fertiggarage nennt die AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen 2 Positionen: 20 Jahre für Garagen und Fertiggaragen auf eigenen Grundstücken (Position 2.1.2.2) und 12 Jahre für Garagen und Fertiggaragen auf fremden Grundstücken (Position 2.1.2.3). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Fassung vom 05.03.1998, BStBl I 1998, 248geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Vertrieb von Erdölerzeugnissen | 2.1.2.2 | Garagen und Fertiggaragen auf eigenen GrundstückenTankstellen und Selbstverbraucheranlagen › Grundstückseinrichtungen › Parkhäuser und Garagen | 20 Jahre | 5 % |
| Vertrieb von Erdölerzeugnissen | 2.1.2.3 | Garagen und Fertiggaragen auf fremden GrundstückenTankstellen und Selbstverbraucheranlagen › Grundstückseinrichtungen › Parkhäuser und Garagen | 12 Jahre | 8 % |
Garage, Fertiggarage steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
2.1.2.2 Garagen und Fertiggaragen auf eigenen Grundstücken ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 05.03.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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- Umzäunungen aus Mauerwerk (auf fremden Grundstücken)12 Jahre
Auch gesucht als: Garagen und Fertiggaragen auf eigenen Grundstücken · Garagen und Fertiggaragen auf fremden Grundstücken · Garage · Fertiggarage · Carport
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Garage, Fertiggarage?
Je nach Position 20 Jahre (Garagen und Fertiggaragen auf eigenen Grundstücken), 12 Jahre (Garagen und Fertiggaragen auf fremden Grundstücken). Der Hauptwert von 20 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Garage, Fertiggarage bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Garage, Fertiggarage die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, BStBl I 1998, 248, Az. IV A 8-S 1551-20/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.