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Nutzungsdauer Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich nennt die AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie (Position 1.4.2) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Kalk-, Gips- und Kreideindustrie1.4.2bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und AbkippbereichBauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich › Fahrbahnen und Platzbefestigungen6 Jahre17 %

Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich?

6 Jahre laut AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Position 1.4.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Fahrbahnen und Platzbefestigungen bei besonders beanspruchten Teilstücken, z.B. Fahrbahnen im Rangier- und Abkippbereich die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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