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Branchentabelle

AfA-Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Beton- und Fertigteilindustrie: 38 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren.

Fassung vom
17.07.1998
Gültig ab
17.07.1998
Fundstelle
BStBl I 1998, 959
Aktenzeichen
IV A 8-S 1551-60/98
Anlagegüter
38
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)16
mittel (6 bis 12 Jahre)22
lang (ab 13 Jahre)0

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Aufbereitung
1.1  Steinbrecher
1.1.1  leichte (z.B. Backen-, Prallbrecher)7 Jahre14 %Steinbrecher
1.1.2  schwere (z.B. Hammerbrecher)10 Jahre10 %Steinbrecher
1.2Kugel- (Farb-)Mühlen10 Jahre10 %Aufbereitung
1.3Sieb-, Sortier- und Waschanlagen8 Jahre12 %Aufbereitung
2Betonmischung
2.1Zwangsmischer6 Jahre17 %Betonmischung
2.2Freifallmischer6 Jahre17 %Betonmischung
2.3Betonsteuerungen5 Jahre20 %Betonmischung
3Betonstahlbearbeitung
3.1Betonstahlscheren7 Jahre14 %Betonstahlbearbeitung
3.2Betonstahlbiegemaschinen7 Jahre14 %Betonstahlbearbeitung
3.3Richtmaschinen5 Jahre20 %Betonstahlbearbeitung
4Fertigung (Betonverdichtung)
4.1Fülltechnik/Beschickungsanlagen6 Jahre17 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.2Elektrohandstampfer3 Jahre33 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.3Preßlufthandstampfer5 Jahre20 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.4  Stampfmaschinen
4.4.1  einfache Bauart7 Jahre14 %Stampfmaschinen
4.4.2  hochentwickelte Bauart4 Jahre25 %Stampfmaschinen
4.5Schlagmaschinen7 Jahre14 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.6  Pressen
4.6.1  Steinpressen10 Jahre10 %Pressen
4.6.2  Betonrohrpressen und Betonrohrmaschinen5 Jahre20 %Pressen
4.7  Rüttelgeräte
4.7.1  Rüttel-(Schwing-)Tische4 Jahre25 %Rüttelgeräte
4.7.2  Außenrüttler3 Jahre33 %Rüttelgeräte
4.7.3  andere Rüttler4 Jahre25 %Rüttelgeräte
4.8  Schleuderanlagen
4.8.1  f. Betonrohre u. Stahlbetonrohre8 Jahre12 %Schleuderanlagen
4.8.2  f. Stahlbetonmasten8 Jahre12 %Schleuderanlagen
4.9  Automatische Steinfertigungsmaschinen
4.9.1  einfache Bauart5 Jahre20 %Automatische Steinfertigungsmaschinen
4.9.2  hochentwickelte Bauart3 Jahre33 %Automatische Steinfertigungsmaschinen
4.10Hohldeckenanlage8 Jahre12 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.11Anlagen zur Herstellung von Gitterträgerelementen8 Jahre12 %Fertigung (Betonverdichtung)
4.12Spanneinrichtungen für Spannbeton5 Jahre20 %Fertigung (Betonverdichtung)
5Nachbehandlung
5.1Wandarm- und Säulenschleifmaschinen (Flächen-, Stufen- und Profil)7 Jahre14 %Nachbehandlung
5.2Schleifköpfe (m. biegsamer Welle)5 Jahre20 %Nachbehandlung
5.3Schurscheiben8 Jahre12 %Nachbehandlung
5.4Steinnachbearbeitungsmaschinen3 Jahre33 %Nachbehandlung
6Transport und Sonstiges
6.1Becherwerke7 Jahre14 %Transport und Sonstiges
6.2Pneumatische Fördergeräte8 Jahre12 %Transport und Sonstiges
6.3Motor. Abtrag- und Stapelgeräte5 Jahre20 %Transport und Sonstiges
6.4Stapelfahrzeuge/Flurförderzeuge5 Jahre20 %Transport und Sonstiges
6.5Prüfpressen8 Jahre12 %Transport und Sonstiges
6.6Restbetonauswaschanlagen8 Jahre12 %Transport und Sonstiges

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Beton- und Fertigteilindustrie. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1998, 959). Fassung vom 17.07.1998, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-60/98.

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