Nutzungsdauer Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte (nur im Steinbruch)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
3Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 33 % je Jahr
Für Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte nennt die AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie (Position 3.3) 3 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 3.333,33 € je volles Jahr, linear 33 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Kalk-, Gips- und Kreideindustrie | 3.3 | Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte (nur im Steinbruch)Rohmaterialgewinnung | 3 Jahre | 33 % |
Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 3 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.3 Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte (nur im Steinbruch) ... 3 (33 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte?
3 Jahre laut AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Position 3.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 33 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte bei 10.000,00 €?
3.333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 3). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.666,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte die degressive AfA?
Ja, wenn Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 3 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 33 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Fahrbare Fördergeräte und Planiergeräte der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 3 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.