Nutzungsdauer Schuppen und andere Behelfsbauten
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Schuppen und andere Behelfsbauten nennt die AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie (Position 1.3) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Kalk-, Gips- und Kreideindustrie | 1.3 | Schuppen und andere BehelfsbautenBauliche Anlagen im Steinbruch und Produktionsbereich | 5 Jahre | 20 % |
Schuppen und andere Behelfsbauten steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.3 Schuppen und andere Behelfsbauten ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Brücken befahrbar33 Jahre
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schuppen und andere Behelfsbauten?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Position 1.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schuppen und andere Behelfsbauten bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schuppen und andere Behelfsbauten die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kalk-, Gips- und Kreideindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.