AfA-Rechner
Abschreibung berechnen: Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Anschaffungsmonat eingeben. Der Plan zeigt jedes Jahr mit Betrag und Restbuchwert, linear nach § 7 Abs. 1 EStG oder degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG für Anschaffungen vom 1.7.2025 bis 31.12.2027.
Die Nutzungsdauer finden Sie über die Suche nach dem Anlagegut; jede Seite dort hat den Rechner mit dem Tabellenwert vorbelegt.
So rechnet der Rechner
- Linear: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer je Jahr; im Anschaffungsjahr ein Zwölftel je Monat ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der fehlende Rest wird im letzten Jahr nachgeholt.
- Degressiv: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent, vom jeweiligen Restbuchwert (§ 7 Abs. 2 EStG). Sobald die lineare Verteilung des Restwerts auf die Restnutzungsdauer höher ist, wechselt der Rechner zur linearen AfA (§ 7 Abs. 3 EStG).
- GWG-Hinweis: bis 800 Euro netto Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG), 250 bis 1.000 Euro wahlweise Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG).
- Rundungen können von der Buchhaltungssoftware abweichen; Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) und die E-Fahrzeug-Staffel (§ 7 Abs. 2a EStG) sind nicht enthalten.
Passende Ratgeber
- AfA-Tabellen richtig lesen: Nutzungsdauer, AfA-Satz, Fundstelle
- Degressive AfA 2025 bis 2027: 30 Prozent nach § 7 Abs. 2 EStG
- GWG-Grenze 800 Euro und Sammelposten 250 bis 1.000 Euro (§ 6 EStG)
- AfA im Anschaffungsjahr: monatsgenau nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG: bis zu 40 Prozent zusätzlich
- AfA für Elektrofahrzeuge: 75 Prozent im Jahr der Anschaffung