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Branchentabelle

AfA-Tabelle Gastgewerbe

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Gastgewerbe: 60 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 20 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
60
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)30
mittel (6 bis 12 Jahre)26
lang (ab 13 Jahre)4

Meistgesucht in dieser Tabelle

Hinweis des Ministeriums: Neuregelung der Wertgrenzen in Pos. 6.1 (hochwertige Gemälde - ab 2.500,- EUR Anschaffungskosten) Pos. 6.2 (hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen - ab 1.000,- EUR Anschaffungskosten) Pos. 44.1 (hochwertige Orientteppiche - Anschaffungskosten über 500,- EUR/m 2) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2001 angeschafft oder hergestellt werden, durch BMF Schreiben vom 14.12.2001, VV DEU BMF 2001-12-14 IV D 2-S 1551-497/01

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Gastgewerbe: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Ausschanksäulen5 Jahre20 %
2Barschränke5 Jahre20 %
3Bartheken5 Jahre20 %
4Bettgestelle aus Holz oder Metall10 Jahre10 %
5Bieraufzüge10 Jahre10 %
6Bilder
6.1hochwertige Gemälde (ab 5000,- DM Anschaffungskosten)20 Jahre5 %Bilder
6.2hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 2000,- DM Anschaffungskosten)20 Jahre5 %Bilder
6.3sonstige Gemälde10 Jahre10 %Bilder
6.4sonstige (Druck-)Grafik5 Jahre20 %Bilder
7Brat- und Backöfen5 Jahre20 %
8Bühnenvorhänge8 Jahre12 %
9Vitrinen8 Jahre12 %
10Elektro-Kleingeräte3 Jahre33 %
11Lastenfahrstühle10 Jahre10 %
12Fernsehgeräte (in Fremdenzimmern)3 Jahre33 %
13Fettabscheider10 Jahre10 %
14Fitneßgeräte5 Jahre20 %
15Garderoben10 Jahre10 %
16Geschirrspülmaschinen → Geschirrspüler (Spülmaschine)5 Jahre20 %
17Herde5 Jahre20 %
18Hühnerbratroste (elektrisch, mit Gas oder Kohle)5 Jahre20 %
19Infrarotheizungen (bewegl.)5 Jahre20 %
20Kaffeemaschinen (elektr.) → Kaffeemaschine, Kaffeevollautomat5 Jahre20 %
21Kaffeemühlen (elektr.)5 Jahre20 %
22Kassen (mechan. u. elektron.)5 Jahre20 %
23Kegelbahnen8 Jahre12 %
24Kippbratpfannen5 Jahre20 %
25Kochkessel7 Jahre14 %
26Küchenspülbecken (falls Betriebsvorrichtung)10 Jahre10 %
27Kühlanlagen (elektr.)5 Jahre20 %
28Läufer3 Jahre33 %
29Markisen → Markise8 Jahre12 %
30Möbel (einschl. Einbaumöbel)
30.1antik und hochwertig12 Jahre8 %Möbel (einschl. Einbaumöbel)
30.2übrige → Möbel (übrige Einrichtung)10 Jahre10 %Möbel (einschl. Einbaumöbel)
31Musik- und Beschallungsanlagen (einschl. Musikboxen)4 Jahre25 %
32Musikinstrumente
32.1Flügel → Klavier, Flügel15 Jahre7 %Musikinstrumente
32.2Klaviere → Klavier, Flügel10 Jahre10 %Musikinstrumente
33Oberhitzer (Salamander)5 Jahre20 %
34Plattierungsausrüstungen8 Jahre12 %
35Polstermöbel in Bars, Hallen und Restaurants5 Jahre20 %
36Radios3 Jahre33 %
37Reinigungsgeräte (Staubsauger, Shampoonierer) → Staubsauger3 Jahre33 %
38Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen → Eismaschine7 Jahre14 %
39Sahneautomaten7 Jahre14 %
40Service- und Tranchierwagen5 Jahre20 %
41Teigknet- und -mischmaschinen10 Jahre10 %
42Teigwalzen10 Jahre10 %
43Tennisanlagen10 Jahre10 %
44Teppiche und Brücken
44.1hochwertige Orientteppiche (Anschaffungskosten ü. 1000,- DM/m 2)15 Jahre7 %Teppiche und Brücken
44.2normale → Teppich5 Jahre20 %Teppiche und Brücken
44.3einfache3 Jahre33 %Teppiche und Brücken
45Theken (einfach)8 Jahre12 %
46Theken- und Kellnerausgaben (fahrbar)5 Jahre20 %
47Unterhaltungsautomaten3 Jahre33 %
48Video-Übertragungsgeräte3 Jahre33 %
49Wärmeschränke8 Jahre12 %
50Wäschereiausrüstungen7 Jahre14 %
51Wäschereimaschinen (autom.)7 Jahre14 %
52Wasseraufbereitungsanlagen10 Jahre10 %
53Zimmermädchenwagen3 Jahre33 %

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Gastgewerbe?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Gastgewerbe. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551.

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