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afatabelle.de

Nutzungsdauer Eismaschine

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

7Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr

Für Eismaschine nennt die AfA-Tabelle Gastgewerbe (Position 38) 7 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.428,57 € je volles Jahr, linear 14 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Gastgewerbe, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnung: Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Eismaschine in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Gastgewerbe38Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen7 Jahre14 %

Eismaschine steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.428,57 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.428,57 €
im 1. Jahr
1.428,57 €
AfA-Satz (exakt)
14,29 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.428,57 €8.571,43 €
20271.428,57 €7.142,86 €
20281.428,57 €5.714,29 €
20291.428,57 €4.285,71 €
20301.428,57 €2.857,14 €
20311.428,57 €1.428,57 €
20321.428,57 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 7 Jahre bis null.

Wo steht das?

38 Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen ... 7 (14 v.H.)
AfA-Tabelle Gastgewerbe, lfd. Nr. 38Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Auch gesucht als: Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen · Speiseeismaschine · Softeismaschine

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Eismaschine?

7 Jahre laut AfA-Tabelle Gastgewerbe, Position 38. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Eismaschine bei 10.000,00 €?

1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Eismaschine die degressive AfA?

Ja, wenn Eismaschine als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Gastgewerbe, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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