Nutzungsdauer Zimmermädchenwagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
3Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 33 % je Jahr
Für Zimmermädchenwagen nennt die AfA-Tabelle Gastgewerbe (Position 53) 3 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 3.333,33 € je volles Jahr, linear 33 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Gastgewerbe, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Gastgewerbe | 53 | Zimmermädchenwagen | 3 Jahre | 33 % |
Zimmermädchenwagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 3 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
53 Zimmermädchenwagen ... 3 (33 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Zimmermädchenwagen?
3 Jahre laut AfA-Tabelle Gastgewerbe, Position 53. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 33 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Zimmermädchenwagen bei 10.000,00 €?
3.333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 3). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.666,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Zimmermädchenwagen die degressive AfA?
Ja, wenn Zimmermädchenwagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 3 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 33 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Gastgewerbe, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.