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Nutzungsdauer Kippbratpfannen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Kippbratpfannen nennt die AfA-Tabelle Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe (Position 38) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe, Fassung vom 21.10.1994, BStBl I 1994, 811geprüft 7.9.2026Methodik

Kippbratpfannen steht in 2 Tabellen, überall mit 5 Jahren.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Kippbratpfannen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe38Kippbratpfannen5 Jahre20 %
Gastgewerbe24Kippbratpfannen5 Jahre20 %

Kippbratpfannen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 5 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 21.10.1994; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kippbratpfannen?

5 Jahre laut AfA-Tabelle Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe, Position 38. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kippbratpfannen bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kippbratpfannen die degressive AfA?

Ja, wenn Kippbratpfannen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Kippbratpfannen der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 5 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe, BStBl I 1994, 811, Az. IV A 8-S 1551-107/94. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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