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Branchentabelle

AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Schrott- und Abbruchwirtschaft: 50 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 4 bis 25 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
50
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)24
mittel (6 bis 12 Jahre)25
lang (ab 13 Jahre)1

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Schrottwirtschaft
1.1  Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.1  LKW/Anhänger/Tieflader/ Absetzkipper/Wechselaufbauten4 Jahre25 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.2  Container, Mulden, Stapelbehälter4 Jahre25 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.3  LKW mit Hydraulikkran4 Jahre25 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.4    Bagger
1.1.4.1    Mobilbagger5 Jahre20 %Bagger
1.1.4.2    Raupenbagger5 Jahre20 %Bagger
1.1.4.3    Stationäre Bagger6 Jahre17 %Bagger
1.1.5    Krane
1.1.5.1    Portal- und Turmdrehkrane8 Jahre12 %Krane
1.1.5.2    Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger12 Jahre8 %Krane
1.1.6  Gabelstapler4 Jahre25 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.7  Radlader4 Jahre25 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.8  Rangierlokomotiven10 Jahre10 %Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.1.9    Gleisanlagen, soweit nicht nach Festwerten bewertet
1.1.9.1    nach Bundesbahnvorschriften25 Jahre4 %Gleisanlagen, soweit nicht nach Festwerten bewertet
1.1.9.2    sonstige10 Jahre10 %Gleisanlagen, soweit nicht nach Festwerten bewertet
1.1.10    Waagen
1.1.10.1    Brückenwaagen (f. Fahrzeuge)10 Jahre10 %Waagen
1.1.10.2    Kleinwaagen6 Jahre17 %Waagen
1.2  Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.1  Hydraulische Schrottscheren7 Jahre14 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.2  Alligatorscheren5 Jahre20 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.3  Hydraulische Schrott- und Papierpressen7 Jahre14 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.4  Shredder und Mühlen6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.5  Autofalter (mobil)4 Jahre25 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.6  Spänebrecher6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.7  Schienenbrecher6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.8  Kabeltrennmaschinen6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.9  Förderbänder und -rinnen6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
1.2.10  Windsichter, Magnetabscheider und Siebanlagen6 Jahre17 %Aufbereitung von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott
2Abbruchwirtschaft
2.1  Raupenseilbagger mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.1.1  bis 30 t Gesamtgewicht5 Jahre20 %Raupenseilbagger mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.1.2  über 30 t Gesamtgewicht7 Jahre14 %Raupenseilbagger mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.2  Autoseilbagger, zwei- oder mehrachsig, mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.2.1  bis 30 t Gesamtgewicht5 Jahre20 %Autoseilbagger, zwei- oder mehrachsig, mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.2.2  über 30 t Gesamtgewicht7 Jahre14 %Autoseilbagger, zwei- oder mehrachsig, mit Gitterausleger für den Einsatz mit Abbruchgreifern oder Fallbirnen
2.3  Hydraulikbagger
2.3.1  bis 30 t Gesamtgewicht5 Jahre20 %Hydraulikbagger
2.3.2  über 30 t Gesamtgewicht7 Jahre14 %Hydraulikbagger
2.4  Abbruchraupen mit Greif-, Reiß-, Druck-, Schub- oder kombinierter Ladeeinrichtung
2.4.1  bis 25 t Gesamtgewicht4 Jahre25 %Abbruchraupen mit Greif-, Reiß-, Druck-, Schub- oder kombinierter Ladeeinrichtung
2.4.2  über 25 t Gesamtgewicht4 Jahre25 %Abbruchraupen mit Greif-, Reiß-, Druck-, Schub- oder kombinierter Ladeeinrichtung
2.4.3  Planierraupen mit Schild5 Jahre20 %Abbruchraupen mit Greif-, Reiß-, Druck-, Schub- oder kombinierter Ladeeinrichtung
2.5  Radlader
2.5.1  bis 20 t Gesamtgewicht4 Jahre25 %Radlader
2.5.2  über 20 t Gesamtgewicht5 Jahre20 %Radlader
2.6  Autokräne mit Gitterausleger und Seileinrichtung
2.6.1  bis 30 t Gesamtgewicht6 Jahre17 %Autokräne mit Gitterausleger und Seileinrichtung
2.6.2  über 30 t Gesamtgewicht7 Jahre14 %Autokräne mit Gitterausleger und Seileinrichtung
2.7  Autohydraulikkräne
2.7.1  bis 100 t Gesamtgewicht6 Jahre17 %Autohydraulikkräne
2.7.2  über 100 t Gesamtgewicht7 Jahre14 %Autohydraulikkräne
2.8Kompressoren → Kompressor6 Jahre17 %Abbruchwirtschaft
2.9Transportable Brückenwaagen5 Jahre20 %Abbruchwirtschaft
2.10Lastkraftwagen → Lkw (Lastkraftwagen)4 Jahre25 %Abbruchwirtschaft
2.11Kippfahrzeuge4 Jahre25 %Abbruchwirtschaft
2.12Muldenkipper, Absetzkipper, Multiliftkipper, Liftkrankipper4 Jahre25 %Abbruchwirtschaft
2.13Tiefladerzugmaschinen4 Jahre25 %Abbruchwirtschaft
2.14Tiefladeranhänger4 Jahre25 %Abbruchwirtschaft
2.15Container und Mulden für die Schuttabfuhr5 Jahre20 %Abbruchwirtschaft
2.16Baustellencontainer10 Jahre10 %Abbruchwirtschaft
2.17Fahrbare Steinbrecheranlagen6 Jahre17 %Abbruchwirtschaft

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Schrott- und Abbruchwirtschaft. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551.

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