Nutzungsdauer Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
12Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr
Für Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger nennt die AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft (Position 1.1.5.2) 12 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 833,33 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Schrott- und Abbruchwirtschaft | 1.1.5.2 | Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne AuslegerSchrottwirtschaft › Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott › Krane | 12 Jahre | 8 % |
Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.1.5.2 Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger ... 12 (8 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger?
12 Jahre laut AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft, Position 1.1.5.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger bei 10.000,00 €?
833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kranbahnen und Kranbrücken mit und ohne Ausleger die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Schrott- und Abbruchwirtschaft, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.