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Nutzungsdauer Radlader

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 7 Einträge in 7 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr

Für Radlader nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 5 Jahre, 4 Jahre, 6 Jahre oder 8 Jahre: 5 Jahre in der Tabelle Feuerfeste und Steinzeugindustrie, 4 Jahre in der Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, 6 Jahre in der Tabelle Gartenbau. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Fassung vom 26.01.1990, BStBl I 1990, 67geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnungen: Radlader; Schaufellader. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Radlader in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Feuerfeste und Steinzeugindustrie7.4SchaufelladerTransportanlagen5 Jahre20 %
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau2.1RadladerLuftbereifte Ladegeräte4 Jahre25 %
Gartenbau2.3RadladerSchlepper und Zubehör6 Jahre17 %
Hafenbetriebe4.6RadladerFahrzeuge5 Jahre20 %
Landwirtschaft und Tierzucht2.6.13RadladerTierhaltung und -zucht › Tierhaltung allgemein8 Jahre12 %
Schiefer- und Tonindustrie1.5Schaufellader4 Jahre25 %
Schrott- und Abbruchwirtschaft1.1.7RadladerSchrottwirtschaft › Sammlung, Transport und Umschlag von Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallschrott4 Jahre25 %

Radlader steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 5 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1990; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Schaufellader · Hoflader

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Radlader?

Je nach Tabelle 5 Jahre (Feuerfeste und Steinzeugindustrie), 4 Jahre (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau), 6 Jahre (Gartenbau), 8 Jahre (Landwirtschaft und Tierzucht). Der Hauptwert von 5 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Radlader bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Radlader die degressive AfA?

Ja, wenn Radlader als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, BStBl I 1990, 67, Az. IV A 7-S 1551-2/90. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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