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Branchentabelle

AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Personen- und Güterbeförderung: 46 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 4 bis 75 Jahren.

Fassung vom
26.01.1998
Gültig ab
26.01.1998
Fundstelle
BStBl I 1998, 123
Aktenzeichen
IV A 8-S 1551-9/98
Anlagegüter
46
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)7
mittel (6 bis 12 Jahre)16
lang (ab 13 Jahre)23

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Bahnkörper (Erdeinschnitt und Damm)75 Jahre1.3 %
2Tunnel für Straßen- und Schienenverkehr75 Jahre1.3 %
3Brücken für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr (aus Beton oder Stahl) einschl. Bahnsteigunter- bzw. -überführungen75 Jahre1.3 %
4Schallschutzwände25 Jahre4 %
5Oberbau
5.1Gleise25 Jahre4 %Oberbau
5.2Weichen (einschl. Heizung)20 Jahre5 %Oberbau
6Haltestellenüberdachungen
6.1massiv25 Jahre4 %Haltestellenüberdachungen
6.2Leichtbauweise10 Jahre10 %Haltestellenüberdachungen
7Bahnsteige, Rampen25 Jahre4 %
8Gleisbremsen, Gleisabschlüsse und andere Rangieranlagen10 Jahre10 %
9Untersuchungs- und Arbeitsgruben25 Jahre4 %
10Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich20 Jahre5 %
11Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
11.1Speiseleitungen (einschl. Maste)20 Jahre5 %Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
11.2Stromschienen- und Oberleitungsanlagen20 Jahre5 %Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
11.3Umformerwerke, Unterwerke (elektr. und maschineller Teil)20 Jahre5 %Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
11.4Fahrbare Gleichrichter10 Jahre10 %Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
12Rolltreppen12 Jahre8 %
13Fahrausweisautomaten5 Jahre20 %
14Fahrgastinformations- und -leitsysteme10 Jahre10 %
15Zählgeräte (Auswertungsgeräte)5 Jahre20 %
16Fahrzeuge
16.1  Schienenfahrzeuge
16.1.1  Hochgeschwindigkeitszüge15 Jahre7 %Schienenfahrzeuge
16.1.2  Lokomotiven20 Jahre5 %Schienenfahrzeuge
16.1.3  Triebwagen (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn20 Jahre5 %Schienenfahrzeuge
16.1.4  Leichtbautriebwagen (im Regionalbereich)15 Jahre7 %Schienenfahrzeuge
16.1.5  Reisezugwagen20 Jahre5 %Schienenfahrzeuge
16.1.6  Güterwagen (einschl. Gelenkwagen-Waggons)20 Jahre5 %Schienenfahrzeuge
16.1.7  Kessel- und Spezialwagen15 Jahre7 %Schienenfahrzeuge
16.1.8  Bahndienstfahrzeuge, Nebenfahrzeuge20 Jahre5 %Schienenfahrzeuge
16.2  Straßenfahrzeuge
16.2.1  Personenkraftwagen → Pkw (Personenkraftwagen)5 Jahre20 %Straßenfahrzeuge
16.2.2    Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
16.2.2.1    unter 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht6 Jahre17 %Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
16.2.2.2    ab 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht5 Jahre20 %Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
16.2.3  Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten, Transportcontainer6 Jahre17 %Straßenfahrzeuge
16.2.4    Omnibusse
16.2.4.1    Reise- und Linienomnibusse6 Jahre17 %Omnibusse
16.2.4.2    sonstige7 Jahre14 %Omnibusse
17Satellitenortungseinrichtungen4 Jahre25 %
18Tankdatenerfassungsanlagen5 Jahre20 %
19Reifenmontagegeräte5 Jahre20 %
20Uhrenanlagen8 Jahre12 %
21Briefkästen12 Jahre8 %
22Förder- und Verteilanlagen
22.1Briefsortier-, -aufstell- und -stempelmaschinen10 Jahre10 %Förder- und Verteilanlagen
22.2Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen10 Jahre10 %Förder- und Verteilanlagen
22.3  Briefverteilanlagen
22.3.1  maschineller Teil (einschl. Lese- und Codiereinrichtung)10 Jahre10 %Briefverteilanlagen
22.3.2  manueller Teil15 Jahre7 %Briefverteilanlagen
22.4Beutelhängebahnen10 Jahre10 %Förder- und Verteilanlagen
22.5Paketverteilanlagen15 Jahre7 %Förder- und Verteilanlagen
23Postfachanlagen10 Jahre10 %

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Personen- und Güterbeförderung. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1998, 123). Fassung vom 26.01.1998, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-9/98.

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