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Nutzungsdauer Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen nennt die AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung (Position 22.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Fassung vom 26.01.1998, BStBl I 1998, 123geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Personen- und Güterbeförderung22.2Stückbriefverteilanlagen einschl. CodiereinrichtungenFörder- und Verteilanlagen10 Jahre10 %

Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

22.2 Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen ... 10 (10 v.H.)
AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, lfd. Nr. 22.2 (Förder- und Verteilanlagen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen?

10 Jahre laut AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Position 22.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen die degressive AfA?

Ja, wenn Stückbriefverteilanlagen einschl. Codiereinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, BStBl I 1998, 123, Az. IV A 8-S 1551-9/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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