Nutzungsdauer Fahrgastinformations- und -leitsysteme
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Fahrgastinformations- und -leitsysteme nennt die AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung (Position 14) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Fassung vom 26.01.1998, BStBl I 1998, 123geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Personen- und Güterbeförderung | 14 | Fahrgastinformations- und -leitsysteme | 10 Jahre | 10 % |
Fahrgastinformations- und -leitsysteme steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
14 Fahrgastinformations- und -leitsysteme ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fahrgastinformations- und -leitsysteme?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Position 14. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Fahrgastinformations- und -leitsysteme bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Fahrgastinformations- und -leitsysteme die degressive AfA?
Ja, wenn Fahrgastinformations- und -leitsysteme als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Fahrgastinformations- und -leitsysteme der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 10 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, BStBl I 1998, 123, Az. IV A 8-S 1551-9/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.