Nutzungsdauer Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich nennt die AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung (Position 10) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Fassung vom 26.01.1998, BStBl I 1998, 123geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Personen- und Güterbeförderung | 10 | Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich | 20 Jahre | 5 % |
Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
10 Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 26.01.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Leichtbauweise20 Jahre
- Rolltreppen12 Jahre
- Bahnsteige, Rampen25 Jahre
- Fahrbare Gleichrichter10 Jahre
- Untersuchungs- und Arbeitsgruben25 Jahre
- Gleisbremsen, Gleisabschlüsse und andere Rangieranlagen10 Jahre
- Speiseleitungen (einschl. Maste)20 Jahre
- Stromschienen- und Oberleitungsanlagen20 Jahre
- Umformerwerke, Unterwerke (elektr. und maschineller Teil)20 Jahre
- Haltestellenüberdachungen massiv25 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, Position 10. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich die degressive AfA?
Ja, wenn Zugsicherungs- und Signalanlagen für den Bahnbereich als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Personen- und Güterbeförderung, BStBl I 1998, 123, Az. IV A 8-S 1551-9/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.