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Branchentabelle

AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe: 43 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 5 bis 40 Jahren.

Fassung vom
28.09.1994
Gültig ab
28.09.1994
Fundstelle
BStBl I 1994, 769
Aktenzeichen
IV A 8-S 1551-99/94, S 1551 A-447, 45-S 1551-27, S 1551 A-11-II A 11, S 1551
Anlagegüter
43
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)2
mittel (6 bis 12 Jahre)26
lang (ab 13 Jahre)15

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Gebäude
1.1Abfertigungsgebäude (Terminal)40 Jahre2.5 %Gebäude
1.2Borddienstgebäude40 Jahre2.5 %Gebäude
1.3Kontrollturm25 Jahre4 %Gebäude
1.4Flugmeßgebäude (ASR-Turm)25 Jahre4 %Gebäude
1.5Simulatorgebäude für Unterdruckkammer25 Jahre4 %Gebäude
2Platz- und Aussenanlagen
2.1Masten für Anlagen der Flugsicherung10 Jahre10 %Platz- und Aussenanlagen
2.2Begehbare Kabelkanäle im Flugfeldbereich25 Jahre4 %Platz- und Aussenanlagen
3Technische Anlagen und Maschinen
3.1Stromversorgungsanlagen15 Jahre7 %Technische Anlagen und Maschinen
3.2Bordstromversorgungsanlagen (stationär)15 Jahre7 %Technische Anlagen und Maschinen
3.3  Kommunikationssysteme
3.3.1  Digitales Kommunikationssystem (DIKOS)10 Jahre10 %Kommunikationssysteme
3.3.2    Fluggastinformationssysteme
3.3.3    Funkanlagen
3.3.3.1    Bündelfunkanlagen8 Jahre12 %Funkanlagen
3.3.3.2    Flugfunkanlagen8 Jahre12 %Funkanlagen
3.3.3.3    BOS-Funkanlagen8 Jahre12 %Funkanlagen
3.4Flugsicherungsanlagen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.1  Befeuerungseinrichtungen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.2  Rollwegweissysteme8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.3  Glatteisfrühwarnsysteme8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.4  Instrumentenlandesystemanlagen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.5  Radaranlagen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.4.6  Fluglärmmeßanlagen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.5  Gepäckförderanlagen
3.5.1  Gepäckförderungsanlagen komplett15 Jahre7 %Gepäckförderanlagen
3.5.2  Gepäckkanal(-tunnel)25 Jahre4 %Gepäckförderanlagen
3.6Fluggastbrücken (soweit nicht Gebäude)10 Jahre10 %Technische Anlagen und Maschinen
3.7Vorfeldbeleuchtung im Abfertigungsbereich10 Jahre10 %Technische Anlagen und Maschinen
3.8Blastschutzvorrichtungen8 Jahre12 %Technische Anlagen und Maschinen
3.9Flugzeughebekissen5 Jahre20 %Technische Anlagen und Maschinen
3.10Flugbetriebsflächen15 Jahre7 %Technische Anlagen und Maschinen
3.11Unterflurbetankungsanlagen (einschl. Rohrleitungen)15 Jahre7 %Technische Anlagen und Maschinen
3.12Flugzeugenteisungsanlagen (stationär)10 Jahre10 %Technische Anlagen und Maschinen
3.13Unterdruckkammern (Simulationsanlagen)10 Jahre10 %Technische Anlagen und Maschinen
3.14Flughafenüberwachungsanlagen7 Jahre14 %Technische Anlagen und Maschinen
3.15Fahrsteige7 Jahre14 %Technische Anlagen und Maschinen
3.16Überladebrücken10 Jahre10 %Technische Anlagen und Maschinen
4Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.1Counter (Abfertigungsschalter)10 Jahre10 %Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.2Durchsuchungskabinen10 Jahre10 %Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.3Scherenandienungstreppen (fahrbar)8 Jahre12 %Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.4Absperrelemente im Terminal5 Jahre20 %Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.5Spezialfahrzeuge im Flughafenbereich8 Jahre12 %Betriebs- und Geschäftsausstattung
5Flugzeuge
5.1Flugzeuge unter 20 t höchstzul. Fluggewicht14 Jahre7 %Flugzeuge
5.2Flugzeuge mit mind. 20 t höchstzul. Fluggewicht12 Jahre8 %Flugzeuge
5.3Drehflügler14 Jahre7 %Flugzeuge
6Flugsimulatoren
6.1für Flugzeuge unter 20 t höchstzul. Fluggewicht14 Jahre7 %Flugsimulatoren
6.2für Flugzeuge mit mind. 20 t höchstzul. Fluggewicht12 Jahre8 %Flugsimulatoren

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1994, 769). Fassung vom 28.09.1994, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-99/94, S 1551 A-447, 45-S 1551-27, S 1551 A-11-II A 11, S 1551.

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