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afatabelle.de

Nutzungsdauer Radaranlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr

Für Radaranlagen nennt die AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe (Position 3.4.5) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Fassung vom 28.09.1994, BStBl I 1994, 769geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Radaranlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe3.4.5RadaranlagenTechnische Anlagen und Maschinen8 Jahre12 %

Radaranlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.250,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.250,00 €
im 1. Jahr
1.250,00 €
AfA-Satz (exakt)
12,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.250,00 €8.750,00 €
20271.250,00 €7.500,00 €
20281.250,00 €6.250,00 €
20291.250,00 €5.000,00 €
20301.250,00 €3.750,00 €
20311.250,00 €2.500,00 €
20321.250,00 €1.250,00 €
20331.250,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 8 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 28.09.1994; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Radaranlagen?

8 Jahre laut AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Position 3.4.5. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Radaranlagen bei 10.000,00 €?

1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Radaranlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Radaranlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, BStBl I 1994, 769, Az. IV A 8-S 1551-99/94, S 1551 A-447, 45-S 1551-27, S 1551 A-11-II A 11, S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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