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Nutzungsdauer Bordstromversorgungsanlagen (stationär)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

15Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr

Für Bordstromversorgungsanlagen nennt die AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe (Position 3.2) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Fassung vom 28.09.1994, BStBl I 1994, 769geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Bordstromversorgungsanlagen (stationär) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe3.2Bordstromversorgungsanlagen (stationär)Technische Anlagen und Maschinen15 Jahre7 %

Bordstromversorgungsanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 20 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 20 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
666,67 €
im 1. Jahr
666,67 €
AfA-Satz (exakt)
6,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026666,67 €9.333,33 €
2027666,67 €8.666,67 €
2028666,67 €8.000,00 €
2029666,67 €7.333,33 €
2030666,67 €6.666,67 €
2031666,67 €6.000,00 €
2032666,67 €5.333,33 €
2033666,67 €4.666,67 €
2034666,67 €4.000,00 €
2035666,67 €3.333,33 €
2036666,67 €2.666,67 €
2037666,67 €2.000,00 €
2038666,67 €1.333,33 €
2039666,67 €666,67 €
2040666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.000,00 € im ersten Jahr, 15 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 28.09.1994; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bordstromversorgungsanlagen?

15 Jahre laut AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Position 3.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Bordstromversorgungsanlagen bei 10.000,00 €?

666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Bordstromversorgungsanlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Bordstromversorgungsanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 20 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, BStBl I 1994, 769, Az. IV A 8-S 1551-99/94, S 1551 A-447, 45-S 1551-27, S 1551 A-11-II A 11, S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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