Nutzungsdauer Fluggastbrücken (soweit nicht Gebäude)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Fluggastbrücken nennt die AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe (Position 3.6) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Fassung vom 28.09.1994, BStBl I 1994, 769geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe | 3.6 | Fluggastbrücken (soweit nicht Gebäude)Technische Anlagen und Maschinen | 10 Jahre | 10 % |
Fluggastbrücken steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
3.6 Fluggastbrücken (soweit nicht Gebäude) ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 28.09.1994; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fluggastbrücken?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, Position 3.6. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Fluggastbrücken bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Fluggastbrücken die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe, BStBl I 1994, 769, Az. IV A 8-S 1551-99/94, S 1551 A-447, 45-S 1551-27, S 1551 A-11-II A 11, S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.