Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Branchentabelle

AfA-Tabelle Hafenbetriebe

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Hafenbetriebe: 49 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 4 bis 33 Jahren.

Fassung vom
02.12.2001
Gültig ab
06.12.2001
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
V D 2-S 1551-470/01
Anlagegüter
49
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)10
mittel (6 bis 12 Jahre)20
lang (ab 13 Jahre)19

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Hafenbetriebe: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Unbewegliches Anlagevermögen
1.1  Lagerhallen
1.1.1  aus Beton25 Jahre4 %Lagerhallen
1.1.2  Leichtbauweise ohne Isolierung10 Jahre10 %Lagerhallen
1.2Schuppen10 Jahre10 %Unbewegliches Anlagevermögen
1.3  Silobauten
1.3.1  aus Beton33 Jahre3 %Silobauten
1.3.2  aus Stahl25 Jahre4 %Silobauten
1.3.3  Silozellen (Beton)25 Jahre4 %Silobauten
1.3.4  Silozellen (Stahl)15 Jahre7 %Silobauten
1.4Spundwände20 Jahre5 %Unbewegliches Anlagevermögen
1.5Dalben20 Jahre5 %Unbewegliches Anlagevermögen
2Grundstückseinrichtungen
2.1  Straßen / Flächenbefestigungen
2.1.1  für Containerumschlag und Schwergut15 Jahre7 %Straßen / Flächenbefestigungen
2.1.2  sonstige15 Jahre7 %Straßen / Flächenbefestigungen
2.2Außenbeleuchtung15 Jahre7 %Grundstückseinrichtungen
2.3Drainagen33 Jahre3 %Grundstückseinrichtungen
3Betriebsanlagen
3.1  Transportanlagen
3.1.1  Elevatoren10 Jahre10 %Transportanlagen
3.1.2  Bandanlagen10 Jahre10 %Transportanlagen
3.1.3  Fördergurte10 Jahre10 %Transportanlagen
3.1.4  Schaufelradgeräte für den Umschlag von trockenem Massengut10 Jahre10 %Transportanlagen
3.1.5  Trogkettenförderer10 Jahre10 %Transportanlagen
3.2  Gleisanlagen
3.2.1  nach gesetzlichen Vorschriften25 Jahre4 %Gleisanlagen
3.2.2  sonstige12 Jahre8 %Gleisanlagen
3.3  Krananlagen
3.3.1  Containerbrücken15 Jahre7 %Krananlagen
3.3.2  Auslegekräne10 Jahre10 %Krananlagen
3.3.3  Portalkräne / Transtainer10 Jahre10 %Krananlagen
3.3.4  Spreader für Containerbrücken10 Jahre10 %Krananlagen
3.3.5  Greifer10 Jahre10 %Krananlagen
3.3.6  Hebeanlagen (pneumatisch und mechanisch)8 Jahre13 %Krananlagen
3.3.7  Winden10 Jahre10 %Krananlagen
3.4Hochregallager → Hochregallager, Regallager15 Jahre7 %Betriebsanlagen
3.5Brückenwaagen20 Jahre5 %Betriebsanlagen
3.6Tanklager10 Jahre10 %Betriebsanlagen
3.7Berieselungsanlagen20 Jahre5 %Betriebsanlagen
3.8Entstaubungsvorrichtungen10 Jahre10 %Betriebsanlagen
4Fahrzeuge
4.1Lokomotiven25 Jahre4 %Fahrzeuge
4.2Sattelzugmaschinen7 Jahre14 %Fahrzeuge
4.3Van Carrier5 Jahre20 %Fahrzeuge
4.4Gabelstapler5 Jahre20 %Fahrzeuge
4.5  Kommissioniergeräte
4.5.1  Hochkommissioniergeräte5 Jahre20 %Kommissioniergeräte
4.5.2  Niedrigflurkommissioniergeräte5 Jahre20 %Kommissioniergeräte
4.6Radlader5 Jahre20 %Fahrzeuge
4.7Bobcats5 Jahre20 %Fahrzeuge
4.8  Trailer
4.8.1  Roll-Trailer8 Jahre13 %Trailer
4.8.2  sonstige Trailer5 Jahre20 %Trailer
4.9Sattelauflieger8 Jahre13 %Fahrzeuge
4.10  Pontons
4.10.1  aus Beton30 Jahre3 %Pontons
4.10.2  aus Metall / Stahl30 Jahre3 %Pontons
5Sonstige Anlagegüter
5.1Industriestaubsauger → Staubsauger4 Jahre25 %Sonstige Anlagegüter
5.2Palettierer / Depalettierer5 Jahre20 %Sonstige Anlagegüter
5.3Funkeinrichtungen8 Jahre13 %Sonstige Anlagegüter
5.4Vermessungsgeräte5 Jahre20 %Sonstige Anlagegüter

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Hafenbetriebe?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Hafenbetriebe. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 02.12.2001, Aktenzeichen V D 2-S 1551-470/01.

Weitere AfA-Tabellen

Alle Tabellen