Nutzungsdauer Lagerhallen aus Beton
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
25Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr
Für Lagerhallen aus Beton nennt die AfA-Tabelle Hafenbetriebe (Position 1.1.1) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Hafenbetriebe, Fassung vom 02.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Hafenbetriebe | 1.1.1 | aus BetonUnbewegliches Anlagevermögen › Lagerhallen | 25 Jahre | 4 % |
Lagerhallen aus Beton steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.1.1 aus Beton ... 25 (4 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Silobauten aus Beton33 Jahre
- Silobauten aus Stahl25 Jahre
- Schuppen10 Jahre
- Silozellen (Beton)25 Jahre
- Leichtbauweise ohne Isolierung10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Lagerhallen aus Beton?
25 Jahre laut AfA-Tabelle Hafenbetriebe, Position 1.1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Lagerhallen aus Beton bei 10.000,00 €?
400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Lagerhallen aus Beton die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hafenbetriebe, Az. V D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.