Nutzungsdauer Pontons aus Beton
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
30Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 3 % je Jahr
Für Pontons aus Beton nennt die AfA-Tabelle Hafenbetriebe (Position 4.10.1) 30 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 333,33 € je volles Jahr, linear 3 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Hafenbetriebe, Fassung vom 02.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Hafenbetriebe | 4.10.1 | aus BetonFahrzeuge › Pontons | 30 Jahre | 3 % |
Pontons aus Beton steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 30 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 10 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
4.10.1 aus Beton ... 30 (3 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Pontons aus Beton?
30 Jahre laut AfA-Tabelle Hafenbetriebe, Position 4.10.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Pontons aus Beton bei 10.000,00 €?
333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 30). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 166,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Pontons aus Beton die degressive AfA?
Ja, wenn Pontons aus Beton als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 10 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hafenbetriebe, Az. V D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.