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Nutzungsdauer Verpackungsmaschinen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 7 Einträge in 7 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Verpackungsmaschinen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 5 Jahre, 6 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre oder 8 Jahre: 5 Jahre in der Tabelle Brauereien und Mälzereien, 6 Jahre in der Tabelle Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien, 7 Jahre in der Tabelle Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Fassung vom 07.10.1996, BStBl I 1996, 1181geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Verpackungsmaschinen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Brauereien und Mälzereien9.6VerpackungsmaschinenDosenabfüllanlagen5 Jahre20 %
Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien37.2VerpackungsmaschinenVerpackungsmaschinen einschl. Zähl- und Etikettiermaschinen6 Jahre17 %
Feinmechanische und Optische Industrie1.5.22VerpackungsmaschinenFertigungsbereich Mechanik › Sonstige Anlagen6 Jahre16 %
Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe85Verpackungsmaschinen7 Jahre14 %
Sägeindustrie und Holzbearbeitung3.18VerpackungsmaschinenFurnierwerke6 Jahre17 %
Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie2.6.4VerpackungsmaschinenZellstofferzeugung › Entwässerungs- und Ausrüstungsanlagen10 Jahre10 %
Zigarrenfabrikation32Verpackungsmaschinen8 Jahre12 %

Verpackungsmaschinen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Verpackungsmaschinen?

Je nach Tabelle 5 Jahre (Brauereien und Mälzereien), 6 Jahre (Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien), 7 Jahre (Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe), 10 Jahre (Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie), 8 Jahre (Zigarrenfabrikation). Der Hauptwert von 6 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Verpackungsmaschinen bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Verpackungsmaschinen die degressive AfA?

Ja, wenn Verpackungsmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, BStBl I 1996, 1181, Az. IV A 8-S 1551-107/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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