Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Nutzungsdauer Folienschrumpföfen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 3 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Folienschrumpföfen nennt die AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien (Position 8.19) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Fassung vom 07.10.1996, BStBl I 1996, 1181geprüft 7.9.2026Methodik

Folienschrumpföfen steht in 2 Tabellen, überall mit 6 Jahren.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Folienschrumpföfen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Brauereien und Mälzereien8.19FolienschrumpföfenFlaschenkeller6 Jahre17 %
Brauereien und Mälzereien9.7FolienschrumpföfenDosenabfüllanlagen6 Jahre17 %
Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie7.8FolienschrumpföfenTransport und Verpackungsanlagen6 Jahre17 %

Folienschrumpföfen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Folienschrumpföfen?

6 Jahre laut AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Position 8.19. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Folienschrumpföfen bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Folienschrumpföfen die degressive AfA?

Ja, wenn Folienschrumpföfen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, BStBl I 1996, 1181, Az. IV A 8-S 1551-107/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Fehler melden · Alle Quellen