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Branchentabelle

AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie: 27 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 15 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551, IV 310-S 2303-22/94, S 2303 A-St 237
Anlagegüter
27
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)7
mittel (6 bis 12 Jahre)19
lang (ab 13 Jahre)1

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.1Universalbagger6 Jahre17 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.2Planier- und Schürfkübelraupen3 Jahre33 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.3Spülanlagen einschl. Pumpen4 Jahre25 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.4Eimerkettenschwimmbagger mit Aufbereitung12 Jahre8 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.5Eimerkettentrockenbagger10 Jahre10 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.6Schneidkopfsauger und -spüler12 Jahre8 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.7Schwimmkräne und Schwimmgreifer10 Jahre10 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.8Saugbagger einschl. Pumpanlagen und Spülrohre4 Jahre25 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.9Schrapperanlagen6 Jahre17 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.10Schuten15 Jahre7 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.11Schwimmkörper10 Jahre10 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.12Motorschleppboote10 Jahre10 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.13Schwimmelevatoren einschl. Zubehör10 Jahre10 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.14Becherwerke6 Jahre17 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.15Steinbrecher und -mühlen6 Jahre17 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.16Wasch-, Sortier- und Dosieranlagen einschl. Zubehör und Waagen6 Jahre17 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.17Verladekräne auf Schienen12 Jahre8 %Anlagen der Kies- und Sandindustrie
1.18  Kies- und Sandsilos
1.18.1  aus Eisen10 Jahre10 %Kies- und Sandsilos
1.18.2  aus Holz6 Jahre17 %Kies- und Sandsilos
2Anlagen der Mörtelindustrie
2.1Naßmörtel-Mischanlagen einschl. Silos, Siloausläufe, Förderrinnen, -bänder, Schnecken, Pumpen u.a.6 Jahre17 %Anlagen der Mörtelindustrie
2.2Spezial-Mörtelfahrzeuge3 Jahre33 %Anlagen der Mörtelindustrie
2.3Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen6 Jahre17 %Anlagen der Mörtelindustrie
3Anlagen der Transportbetonindustrie
3.1Mischtürme einschl. Silos für Zuschläge und Bindemittel, Siloausläufe, Förderrinnen, und -bänder, Zuteilschnecken, Chargierverteiler, Mischer, Tanks für Anmachwasser, Steuerbühnen und -pulte, Elevatoren, Kübelaufzüge, Wiegeanlagen u.a.8 Jahre12 %Anlagen der Transportbetonindustrie
3.2Rückgewinnungsanlagen8 Jahre12 %Anlagen der Transportbetonindustrie
3.3Betonfahrzeuge mit Agitator oder Transportbetonmischer3 Jahre33 %Anlagen der Transportbetonindustrie
3.4Spezialfahrzeuge mit Turmdrehkran3 Jahre33 %Anlagen der Transportbetonindustrie
4Anlagen des Betonfördergewerbes
4.1Mobile Betonfördergeräte samt Fahrzeug u. Verteilermast4 Jahre25 %Anlagen des Betonfördergewerbes

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551, IV 310-S 2303-22/94, S 2303 A-St 237.

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