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Nutzungsdauer Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen nennt die AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie (Position 2.3) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie2.3Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, EntstaubungsanlagenAnlagen der Mörtelindustrie6 Jahre17 %

Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

2.3 Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen ... 6 (17 v.H.)
AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie, lfd. Nr. 2.3 (Anlagen der Mörtelindustrie)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen?

6 Jahre laut AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie, Position 2.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Edelputz-Mischanlagen einschl. Rohmaterialbunker, Brech- und Siebanlagen, Dosierbunker, Trocknungs- und Wiegeanlagen, Entstaubungsanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie, Az. S 1551, IV 310-S 2303-22/94, S 2303 A-St 237. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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