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Nutzungsdauer Steinbrecher und -mühlen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Steinbrecher und -mühlen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre oder 6 Jahre: 10 Jahre in der Tabelle Baugewerbe, 6 Jahre in der Tabelle Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Baugewerbe, Fassung vom 06.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Steinbrecher und -mühlen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Baugewerbe1.14Steinbrecher und -mühlenGeräte für Betonherstellung und Materialaufbereitung10 Jahre10 %
Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie1.15Steinbrecher und -mühlenAnlagen der Kies- und Sandindustrie6 Jahre17 %

Steinbrecher und -mühlen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Steinbrecher und -mühlen?

Je nach Tabelle 10 Jahre (Baugewerbe), 6 Jahre (Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie). Der Hauptwert von 10 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Steinbrecher und -mühlen bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Steinbrecher und -mühlen die degressive AfA?

Ja, wenn Steinbrecher und -mühlen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Baugewerbe, Az. IV D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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