Nutzungsdauer dto. bei härteren Gesteinsarten
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 3 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für dto. bei härteren Gesteinsarten nennt die AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau 2 Positionen: 8 Jahre für dto. bei härteren Gesteinsarten (Position 1.2) und 5 Jahre für dto. bei härteren Gesteinsarten (Position 2.2). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 1.2 | dto. bei härteren Gesteinsarten | 8 Jahre | 12 % |
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 2.2 | dto. bei härteren Gesteinsarten | 5 Jahre | 20 % |
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 11.2 | dto. bei härteren Gesteinsarten | 8 Jahre | 12 % |
dto. bei härteren Gesteinsarten steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.2 dto. bei härteren Gesteinsarten ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen12 Jahre
- Fördereinrichtungen (kompl. Transportbänder, Elevatoren usw.) einschl. Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtung zu betrachtenden Umschließungen8 Jahre
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- Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) dto. bei härteren Gesteinsarten8 Jahre
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für dto. bei härteren Gesteinsarten?
Je nach Position 8 Jahre (dto. bei härteren Gesteinsarten), 5 Jahre (dto. bei härteren Gesteinsarten). Der Hauptwert von 8 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für dto. bei härteren Gesteinsarten bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für dto. bei härteren Gesteinsarten die degressive AfA?
Ja, wenn dto. bei härteren Gesteinsarten als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für dto. bei härteren Gesteinsarten der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 8 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.