Nutzungsdauer Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) dto. bei härteren Gesteinsarten
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 25 % je Jahr
Für Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte nennt die AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau 2 Positionen: 4 Jahre für dto. bei härteren Gesteinsarten (Position 4.2) und 8 Jahre für dto. bei härteren Gesteinsarten (Position 4.4). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 4.2 | dto. bei härteren GesteinsartenMechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) | 4 Jahre | 25 % |
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 4.4 | dto. bei härteren GesteinsartenMechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) | 8 Jahre | 12 % |
Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
4.2 dto. bei härteren Gesteinsarten ... 4 (25 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Baggerbeladung4 Jahre
- Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) im Steinbruch und auf der Abdecke6 Jahre
- Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.) an sonstigen Einsatzstellen10 Jahre
- Fördereinrichtungen (kompl. Transportbänder, Elevatoren usw.) einschl. Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtung zu betrachtenden Umschließungen8 Jahre
- dto. bei härteren Gesteinsarten8 Jahre
- Feldbahngleise, Weichen, Aufzüge u. Bremsbahnen im Steinbruch und auf der Abdecke (lose verlegt)8 Jahre
- Feldbahngleise, Weichen, Aufzüge u. Bremsbahnen dto. bei härteren Gesteinsarten5 Jahre
- Verbindungsgleise, Weichen, Aufzüge u. Bremsbahnen (fest verlegt)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte?
Je nach Position 4 Jahre (dto. bei härteren Gesteinsarten), 8 Jahre (dto. bei härteren Gesteinsarten). Der Hauptwert von 8 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 25 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte die degressive AfA?
Ja, wenn Mechanische Ladegeräte u. Abraumgeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.