Nutzungsdauer Winden aller Art (Aufzugswinden, Bremsbergwinden, Rangierwinden)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
12Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr
Für Winden aller Art nennt die AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau (Position 11.1) 12 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 833,33 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau | 11.1 | Winden aller Art (Aufzugswinden, Bremsbergwinden, Rangierwinden) | 12 Jahre | 8 % |
Winden aller Art steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
11.1 Winden aller Art (Aufzugswinden, Bremsbergwinden, Rangierwinden) ... 12 (8 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Drahtseilbahnen dto. bei härteren Gesteinsarten8 Jahre
- dto. bei härteren Gesteinsarten8 Jahre
- Abraum- und Schuttseilbahnen, verlegbar5 Jahre
- Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch8 Jahre
- Drahtseilbahnen mit Holzstützen12 Jahre
- Elektrische Anlagen an sonstigen Betriebsstellen im Steinbruchbereich10 Jahre
- Erdkabel im Steinbruchbereich10 Jahre
- Drahtseilbahnen mit Eisenstützen20 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Winden aller Art?
12 Jahre laut AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Position 11.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Winden aller Art bei 10.000,00 €?
833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Winden aller Art die degressive AfA?
Ja, wenn Winden aller Art als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Winden aller Art der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 12 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.