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Nutzungsdauer Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr

Für Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch nennt die AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau (Position 12.1) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau12.1Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im SteinbruchElektrische Anlagen8 Jahre12 %

Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.250,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.250,00 €
im 1. Jahr
1.250,00 €
AfA-Satz (exakt)
12,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.250,00 €8.750,00 €
20271.250,00 €7.500,00 €
20281.250,00 €6.250,00 €
20291.250,00 €5.000,00 €
20301.250,00 €3.750,00 €
20311.250,00 €2.500,00 €
20321.250,00 €1.250,00 €
20331.250,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 8 Jahre bis null.

Wo steht das?

12.1 Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch ... 8 (12 v.H.)
AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, lfd. Nr. 12.1 (Elektrische Anlagen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch?

8 Jahre laut AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Position 12.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch bei 10.000,00 €?

1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch die degressive AfA?

Ja, wenn Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen u. Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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