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Nutzungsdauer Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

12Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Brechaggregate aller Art nennt die AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau (Position 1.1) 12 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 833,33 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau1.1Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen12 Jahre8 %

Brechaggregate aller Art steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 833,33 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 25 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
833,33 €
im 1. Jahr
833,33 €
AfA-Satz (exakt)
8,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026833,33 €9.166,67 €
2027833,33 €8.333,33 €
2028833,33 €7.500,00 €
2029833,33 €6.666,67 €
2030833,33 €5.833,33 €
2031833,33 €5.000,00 €
2032833,33 €4.166,67 €
2033833,33 €3.333,33 €
2034833,33 €2.500,00 €
2035833,33 €1.666,67 €
2036833,33 €833,33 €
2037833,33 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.500,00 € im ersten Jahr, 12 Jahre bis null.

Wo steht das?

1.1 Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen ... 12 (8 v.H.)
AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, lfd. Nr. 1.1Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Brechaggregate aller Art?

12 Jahre laut AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Position 1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Brechaggregate aller Art bei 10.000,00 €?

833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Brechaggregate aller Art die degressive AfA?

Ja, wenn Brechaggregate aller Art als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser und Betonbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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