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Branchentabelle

AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Hochsee- und Küstenfischerei: 13 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 25 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
13
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Fischdampfer m. Dieselmotor-, Kolbenmaschinen o. Turbinenantrieb13 Jahre8 %
2Heringslogger mit einer Motorenstärke von mehr als 400 PS)13 Jahre8 %
3Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2)
3.1Schiffskörper25 Jahre4 %Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2)
3.2Motoren10 Jahre10 %Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2)
3.3bei einheitl. Abschreibung zu 3.1 und 3.220 Jahre5 %Sonstige Heringslogger (außer Pos. 2)
4Fischkutter
4.1Schiffskörper22 Jahre5 %Fischkutter
4.2Motoren8 Jahre12 %Fischkutter
4.3Echolote, Funk- und Peilgeräte4 Jahre25 %Fischkutter
4.4bei einheitlicher Abschreibung zu 4.1 - 4.315 Jahre7 %Fischkutter
5Fangausrüstungen
5.1für Fischdampfer und Kutter
5.2für Heringslogger3 Jahre33 %Fangausrüstungen
6Netztrockenanlagen im Freien13 Jahre8 %
7Landestege und Brücken
7.1eisern20 Jahre5 %Landestege und Brücken
7.2hölzern15 Jahre7 %Landestege und Brücken

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Hochsee- und Küstenfischerei. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551.

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