Nutzungsdauer Landestege und Brücken hölzern
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
15Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr
Für Landestege und Brücken hölzern nennt die AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei (Position 7.2) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Hochsee- und Küstenfischerei | 7.2 | hölzernLandestege und Brücken | 15 Jahre | 7 % |
Landestege und Brücken hölzern steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
7.2 hölzern ... 15 (7 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Landestege und Brücken hölzern?
15 Jahre laut AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei, Position 7.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Landestege und Brücken hölzern bei 10.000,00 €?
666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Landestege und Brücken hölzern die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Hochsee- und Küstenfischerei, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.