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Branchentabelle

AfA-Tabelle Noch nicht aufgenommene Anlagegüter

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Noch nicht aufgenommene Anlagegüter: 7 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren.

Fassung vom
01.05.1997
Gültig ab
01.05.1997
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
7
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Noch nicht aufgenommene Anlagegüter: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Abziehungsvorrichtungen (in der Textilindustrie)8 Jahre12 %
2Dampferzeuger (in Küchenbetrieben)7 Jahre14 %
3Farbspritzanlagen (im Baugewerbe)5 Jahre20 %
4Muldenkipper (Caterpillar 769 B)4 Jahre25 %
5Rotorspinnmaschinen8 Jahre12 %
6Trockendampf-Schnellgarer10 Jahre10 %
7Uhrensteinefabrikationsmaschinen3 Jahre33 %

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Noch nicht aufgenommene Anlagegüter?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Noch nicht aufgenommene Anlagegüter. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.05.1997, Aktenzeichen S 1551.

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