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Branchentabelle

AfA-Tabelle Leichtbauplattenindustrie

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Leichtbauplattenindustrie: 9 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 5 bis 10 Jahren.

Fassung vom
23.08.1996
Gültig ab
23.08.1996
Fundstelle
BStBl I 1996, 1133
Aktenzeichen
IV A 8-S 1551-94/96
Anlagegüter
9
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Leichtbauplattenindustrie: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Besäumungsanlagen6 Jahre17 %
2Holzwoll-Maschinen10 Jahre10 %
3Holzwoll-Mischmaschinen und Rührwerke6 Jahre17 %
4Hydraulische Pressen10 Jahre10 %
5Plattensäge- und Schneidemaschinen6 Jahre17 %
6Schleifmaschinen10 Jahre10 %
7Zementsilos (aus Metall)10 Jahre10 %
8Beschriftungsanlagen5 Jahre20 %
9Einstreuanlagen10 Jahre10 %

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Leichtbauplattenindustrie?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Leichtbauplattenindustrie. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1996, 1133). Fassung vom 23.08.1996, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-94/96.

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