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Branchentabelle

AfA-Tabelle Kaffee- und Teeverarbeitung

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Kaffee- und Teeverarbeitung: 24 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 4 bis 25 Jahren.

Fassung vom
07.02.1997
Gültig ab
07.02.1997
Fundstelle
BStBl I 1997, 186
Aktenzeichen
IV A 8-S 1551-15/97
Anlagegüter
24
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Verteilung der Nutzungsdauern

kurz (bis 5 Jahre)7
mittel (6 bis 12 Jahre)16
lang (ab 13 Jahre)1

Meistgesucht in dieser Tabelle

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Kaffee- und Teeverarbeitung: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Kaffeeverarbeitung
1.1Aufreißmaschinen8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.2Beutelverschließmaschinen6 Jahre17 %Kaffeeverarbeitung
1.3Dosenfüllmaschinen8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.4Einwickelmaschinen10 Jahre10 %Kaffeeverarbeitung
1.5Entstaubungsmaschinen4 Jahre25 %Kaffeeverarbeitung
1.6Entsteinmaschinen10 Jahre10 %Kaffeeverarbeitung
1.7Mischanlagen8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.8Mischtrommeln8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.9Paketier-, Abfüllanlagen5 Jahre20 %Kaffeeverarbeitung
1.10Probenröster10 Jahre10 %Kaffeeverarbeitung
1.11  Reinigungs- und Sortiermaschinen
1.11.1  durch Luftsichtung10 Jahre10 %Reinigungs- und Sortiermaschinen
1.11.2  durch Schüttelsystem8 Jahre12 %Reinigungs- und Sortiermaschinen
1.12  Röstmaschinen
1.13Schlauchbeutelmaschinen8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.14Siebmaschinen10 Jahre10 %Kaffeeverarbeitung
1.15Spezialmühlen (elektr.)4 Jahre25 %Kaffeeverarbeitung
1.16Steuerungsanlagen (elektron.)8 Jahre12 %Kaffeeverarbeitung
1.17Kaffeelagerbehälter (innen)10 Jahre10 %Kaffeeverarbeitung
1.18Kaffeesilos (außen)25 Jahre4 %Kaffeeverarbeitung
2Teeverarbeitung
2.1Aufgußbeutelmaschinen4 Jahre25 %Teeverarbeitung
2.2Entstaubungsanlagen4 Jahre25 %Teeverarbeitung
2.3Flachbeutelverschließmaschinen8 Jahre12 %Teeverarbeitung
2.4Mischanlagen (Mischtrommeln)8 Jahre12 %Teeverarbeitung
2.5Paketiermaschinen5 Jahre20 %Teeverarbeitung
2.6Rüttelanlagen4 Jahre25 %Teeverarbeitung

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Kaffee- und Teeverarbeitung?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Kaffee- und Teeverarbeitung. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1997, 186). Fassung vom 07.02.1997, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-15/97.

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