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Branchentabelle

AfA-Tabelle Garnbearbeitung in der Textilindustrie

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Garnbearbeitung in der Textilindustrie: 10 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von 7 bis 10 Jahren.

Fassung vom
01.07.1995
Gültig ab
01.07.1995
Fundstelle
BMF-Schreiben
Aktenzeichen
S 1551
Anlagegüter
10
Rechtsgrundlage
§ 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG

amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026

Die vollständige Tabelle

AfA-Tabelle Garnbearbeitung in der Textilindustrie: alle Positionen
Pos.AnlagegutNutzungsdauerAfA-SatzGruppe
1Spul-, Haspel- und Fachmaschinen
1.1einfache10 Jahre10 %Spul-, Haspel- und Fachmaschinen
1.2hochtourige8 Jahre12 %Spul-, Haspel- und Fachmaschinen
1.3automatische7 Jahre14 %Spul-, Haspel- und Fachmaschinen
2Zwirnmaschinen
2.1einfache, im Trockenverfahren laufend10 Jahre10 %Zwirnmaschinen
2.2einfache, im Naßverfahren laufend8 Jahre12 %Zwirnmaschinen
2.3hochtourige7 Jahre14 %Zwirnmaschinen
2.4doppeldrähtige7 Jahre14 %Zwirnmaschinen
3Kabliermaschinen, Schnür- und Seilschlagmaschinen
3.1einfache10 Jahre10 %Kabliermaschinen, Schnür- und Seilschlagmaschinen
3.2hochtourige8 Jahre12 %Kabliermaschinen, Schnür- und Seilschlagmaschinen
4Wickelei- und Aufmachmaschinen10 Jahre10 %

Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.

Häufige Fragen

Für wen gilt die AfA-Tabelle Garnbearbeitung in der Textilindustrie?

Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Garnbearbeitung in der Textilindustrie. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?

Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.

Wo steht die Tabelle amtlich?

Auf bundesfinanzministerium.de. Fassung vom 01.07.1995, Aktenzeichen S 1551.

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