Branchentabelle
AfA-Tabelle Forstwirtschaft
Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Forstwirtschaft: 0 Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und linearem AfA-Satz, Nutzungsdauern von null bis null Jahren.
- Fassung vom
- 30.01.1996
- Gültig ab
- 30.01.1996
- Fundstelle
- BStBl I 1996, 159
- Aktenzeichen
- IV A 8-S 1551-3/96, S 1551-3/96, IV 300-S 1551-52/95, S 2190-St 234, S 1551-St 234
- Anlagegüter
- 0
- Rechtsgrundlage
- § 193ff AO, § 7 Abs 1 EStG
amtliche QuelleOriginal beim BMF geprüft 7.9.2026
Verteilung der Nutzungsdauern
Die vollständige Tabelle
| Pos. | Anlagegut | Nutzungsdauer | AfA-Satz | Gruppe |
|---|---|---|---|---|
| 2.1.2: (Maschinenwege sind alle anderen ortsfesten und kartenmäßig festgelegten Wege ohne Unterbau; Rückegassen sind keine Maschinenwege.) | ||||
| 3: (Soweit sie nicht Bestandteil von Wegen und Straßenwerden; in diesem Fall sind die der jeweiligen Ausbauart entsprechende Nutzungsdauer und der ihr entsprechende lineare AfA-Satz anzuwenden.) | ||||
| 4.7.2: (Bei Einzelaktivierung dieser Anlagen ist die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Sägeindustrie und Holzbearbeitung" anzuwenden.) | ||||
Nutzungsdauer in Jahren, AfA-Satz linear in Prozent der Anschaffungskosten. Positionen mit Link führen zur Seite des Anlageguts mit Rechner und allen weiteren Fundstellen.
Häufige Fragen
Für wen gilt die AfA-Tabelle Forstwirtschaft?
Für Betriebe des Wirtschaftszweigs Forstwirtschaft. Die Nutzungsdauern der Branchentabellen sind branchengebunden; für alle anderen Betriebe gilt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.
Was gilt, wenn ein Anlagegut hier fehlt?
Dann greift die AV-Tabelle; steht es auch dort nicht, ist die Nutzungsdauer zu schätzen, orientiert an vergleichbaren Gütern. Die Tabellenwerte sind nach den Vorbemerkungen ein "Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit" und keine starre Vorgabe.
Wo steht die Tabelle amtlich?
Auf bundesfinanzministerium.de und im Bundessteuerblatt (BStBl I 1996, 159). Fassung vom 30.01.1996, Aktenzeichen IV A 8-S 1551-3/96, S 1551-3/96, IV 300-S 1551-52/95, S 2190-St 234, S 1551-St 234.
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