Nutzungsdauer Schlagmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
7Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr
Für Schlagmaschinen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 7 Jahre oder 5 Jahre: 7 Jahre in der Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie, 5 Jahre in der Tabelle Süßwarenindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie, Fassung vom 17.07.1998, BStBl I 1998, 959geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Beton- und Fertigteilindustrie | 4.5 | SchlagmaschinenFertigung (Betonverdichtung) | 7 Jahre | 14 % |
| Süßwarenindustrie | 3.18 | SchlagmaschinenDauerbackwaren-Industrie | 5 Jahre | 20 % |
Schlagmaschinen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
4.5 Schlagmaschinen ... 7 (14 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 17.07.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schlagmaschinen?
Je nach Tabelle 7 Jahre (Beton- und Fertigteilindustrie), 5 Jahre (Süßwarenindustrie). Der Hauptwert von 7 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schlagmaschinen bei 10.000,00 €?
1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schlagmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Schlagmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Beton- und Fertigteilindustrie, BStBl I 1998, 959, Az. IV A 8-S 1551-60/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.