Nutzungsdauer Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr
Für Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l nennt die AfA-Tabelle Baugewerbe (Position 1.1) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Baugewerbe, Fassung vom 06.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Baugewerbe | 1.1 | Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 lGeräte für Betonherstellung und Materialaufbereitung | 5 Jahre | 20 % |
Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1 Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l ... 5 (20 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Windsichter6 Jahre
- Steinbrecher und -mühlen10 Jahre
- Waschtrommeln8 Jahre
- Außenrüttler4 Jahre
- Transportbetonmischer6 Jahre
- Mischtürme8 Jahre
- Vibrorinnen8 Jahre
- Schwingsiebe6 Jahre
- Sandfänge8 Jahre
- Schwertauflöser8 Jahre
- Innenrüttler3 Jahre
- Trommelmischer (ab 250 l)8 Jahre
Auch gesucht als: Mischer, Tellerklein- (bis 225 l) · Mischer, Trog- (bis 225 l) · Mischer, Trommel- (bis 225 l) · Tellerkleinmischer (bis 225 l) · Trogmischer (bis 225 l) · Trommelmischer (bis 225 l)
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l?
5 Jahre laut AfA-Tabelle Baugewerbe, Position 1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l bei 10.000,00 €?
2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l die degressive AfA?
Ja, wenn Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Trommel-, Trog- und Tellerkleinmischer bis 225 l der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 5 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Baugewerbe, Az. IV D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.